Ziele einer verkehrspsychologischen Massnahme (MPU Beratung)

Wenn Ihr Führerschein

−    von einem Gericht wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts oder von der Führerscheinstelle entzogen wurde

−    oder Sie haben während eines Verwaltungsverfahrens freiwillig auf den Führerschein verzichtet,

dann müssen Sie im Regelfall im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Eignungsbegutachtung (MPU) rechnen. Sie sollten sich so gut wie möglich auf die MPU vorbereiten. Dies wird inzwischen auch von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) empfohlen!

Insbesondere bei Trunkenheitsfahrten mit hoher Promillezahl, Wiederholungsdelikten oder Drogendelikten haben Sie bei der MPU ohne vorangehende selbstkritische Auseinandersetzung mit der Vorgeschichte wenig Aussichten auf Erfolg. Hier gilt es, rechtzeitig zu klären, ob gegebenenfalls längere Abstinenznachweise erforderlich werden, um die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung in der MPU zu erfüllen. Informieren Sie sich möglichst zeitnah zum Delikt oder einer gerichtlichen Verurteilung, damit Sie die eventuell ausgesprochene Sperrfristzeit sinnvoll  nutzen können.

Das Ziel einer fundierten MPU-Beratung ist zunächst, Sie auf den richtigen Weg hinzuweisen, damit Sie am Ende in der geforderten Eignungsbegutachtung überzeugende Einstellungs- und Verhaltenskorrekturen nachweisen können.

Das Ziel einer verkehrspsychologischen Einzelintervention ist das Vermeiden von erneuten Verkehrsauffälligkeiten in der Zukunft.