Beratungen und weiterführende
Einzelmaßnahmen in allen Führerscheinfragen.
Verkehrspsychologische Beratungen nach
§§ 2a, 4 StVG:
Wenn Sie zu viele Punkte im Verkehrszentralregister (VZR)
in Flensburg haben, können Sie freiwillig eine verkehrspsychologische
Beratung nachweisen und damit einen "Punkterabatt"
von 2 Punkten erzielen. Ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
muss vorliegen.
Fahrverhaltensbeobachtungen
Verkehrspsychologische Einzelinterventionen
mit Schwerpunkten: "Alkoholproblematik im Straßenverkehr"
und/oder "Wiederholte Übertretungen von Verkehrsvorschriften,
bzw. Straftaten im Straßenverkehr"
Individuelle schriftliche Stellungnahme
über die durchgeführten Maßnahmen zur Vorlage
bei Gerichten, Behörden oder Begutachtungsstellen für
Fahreignung.