Probleme mit Ihrem Führerschein?

Verkehrspsychologische Praxis Marianne von Lieven

Wenn Ihr Führerschein

  • von einem Gericht wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts oder von der Führerscheinstelle entzogen wurde oder
  • Sie haben während eines Verwaltungsverfahrens freiwillig auf den Führerschein verzichtet

dann müssen Sie im Regelfall im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Eignungsbegutachtung (MPU) rechnen.

Den Erfolg einer verkehrspsychologischen Einzelintervention sollten Sie unbedingt langfristig betrachten: Erfolg heißt nicht nur, bei einer bevorstehenden MPU eine positive Begutachtung zu erreichen.

Das Ziel einer verkehrspsychologischen Einzelintervention ist das Vermeiden von erneuten Verkehrsauffälligkeiten in der Zukunft.