Maßnahmen

Verkehrspsychologische Kurzberatungen

Sofern vom Gericht oder auf Anraten Ihres Rechtsanwalts in einem Bußgeld- oder Strafverfahren unter zeitlichen Vorgaben ein oder mehrere Beratungsgespräche vorgeschlagen oder angeordnet werden, können diese relativ zeitnah durchgeführt werden. Auch dabei wird jede Beratungsstunde einzeln mit zumeist einer Sitzung pro Woche durchgeführt.

Einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme schicke ich dann mit Ihrem Einverständnis an Ihren Rechtsanwalt zur weiteren Verwendung vor Gericht oder Behörde.

Verkehrspsychologische Einzelinterventionen

Wenn Sie damit rechnen müssen, dass die Führerscheinbehörde von Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordert, dann sollten Sie möglichst frühzeitig fachliche Beratung suchen. So sind beispielsweise in Einzelfällen bei Alkohol- oder Drogenfragestellungen längere Abstinenznachweise erforderlich, um in der späteren MPU-Begutachtung eine positive Beurteilung zu erreichen. Die von einem Gericht eventuell ausgesprochene Sperrfrist kann dann sinnvoll genutzt werden, um sich langfristig auf die Eignungsbegutachtung vorzubereiten.

In einem ersten Kontaktgespräch prüfe ich daher zunächst den Sachstand anhand Ihrer Unterlagen (Gerichtsurteile, Strafbefehle, Gutachten, Behördenschreiben). Wir planen zusammen den Ablauf und zeitlichen Umfang der verkehrspsychologischen Einzelintervention. Die Dauer einer solchen Maßnahme ist von der individuellen Vorgeschichte, der Vorinformation und Ihrer Motivation abhängig. Es gibt kein „Gesamt-Paket“ und keine „Mindest-Stunden-Zahl.“

Nach erfolgreichem Abschluß einer Maßnahme erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die Sie bei Behörden, Gericht oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen können.