Wenn Ihr Führerschein
- von einem Gericht wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts oder von der Führerscheinstelle entzogen wurde oder
- Sie haben während eines Verwaltungsverfahrens freiwillig auf den Führerschein verzichtet
dann müssen Sie im Regelfall im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Eignungsbegutachtung (MPU) rechnen.
Den Erfolg einer verkehrspsychologischen Einzelintervention sollten Sie unbedingt langfristig betrachten: Erfolg heißt nicht nur, bei einer bevorstehenden MPU eine positive Begutachtung zu erreichen.
Das Ziel einer verkehrspsychologischen Einzelintervention ist das Vermeiden von erneuten Verkehrsauffälligkeiten in der Zukunft.